Denkmalschutz und Denkmäler
Im Gesetz zu "Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande NRW" vom 11.März 1980 sind die Bedingungen zum Denkmalschutz umfassend festgelegt.
Im Folgenden die Kernpunkte:
Denkmäler sind Gegenstände, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dies ist der Fall, wenn die Gegenstände bedeutend für die Geschichte der Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen.
Die Denkmalliste wird von "Der Unteren Denkmalbehörde" (Stadt Würselen) geführt.
In Bardenberg wurden in der Mehrzahl historische Gebäude sowie Wegkreuze und Gräber in die Denkmalliste aufgenommen. Herausragend im wahrsten Sinne des Wortes sind die an anderer Stelle behandelten Bardenberger Wahrzeichen:
- Pfarrkirche St. Petrus und Paulus
- Wasserturm
- Burg Wilhelmstein
Entsprechend ihrem Bekanntheitsgrad folgen:
- Altes Rathaus
- Knappschaftskrankenhaus
- Bardenberger Mühle
- Gut Steinhaus
- Gut Kuckum
- Gut Paffenholz
- Kapelle Pley
- Alte Schule
Es folgen die Gebäude:
- Pley 3/5
- Pley 16/18
- Pley 34
- An Steinhaus 3
- An Steinhaus 11
- An Steinhaus 21
- Birk 47
- Dorfstr. 14
- Dorfstr. 33
- Dr. Hans-Böckler-Platz 7
- Grindelstr. 17
- Heidestr. 12-14
- Kirchenstr. 13
- Kirchenstr. 15/17
- Kirchenstr. 43 (Pastorat)
Aus der Zeit des Kohlebergbaus:
- Stollenmundloch Knop
- Haus "Am Knopp" 1
- Fahrloch
Die folgenden Bardenberger Wegekreuze stehen in der Denkmalliste:
- Kreuz Am Mühlenhaus / Ecke Pleyer Straße
- Kreuz Heidestraße
- Kreuz Grindelstraße
- Kreuz Ecke Dorfstraße / Niederbardenberger Straße
- Kreuz vor Haus Pley 16
- Kreuz Pleyer Straße / Bergstraße